Rauchmelderpflicht

 

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den

Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:

 

 

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz (2003)

 

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

Saarland

Saarland (2004)

 

  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein (2005)

 

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2010
    (Änderung vom 12.12.08)

Hessen

Hessen (2005, Änderung 2011)

 

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2014

Hamburg

Hamburg (2006)

 

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern (2006)

 

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009

Thüringen

Thüringen (2008)

 

  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt (2009)

 

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Bremen

Bremen (2010)

 

  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Niedersachsen

Niedersachsen (ab 1.11.2012)

 

  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Bayern

Bayern (ab 1.1.2013)

 

  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2014

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